Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmer, Betriebe oder Firmengruppen gelten unsere nachfolgenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Warenannahme vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung gelten unsere Bedingungen.

Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe, Form und / oder Gewicht bleiben im Rahmen der Zumutbarkeit vorbehalten.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der exakten und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferanten.

Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Oppenheim zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über.

Versand

Verpackungs- und Versandkosten sowie eventuelle Kosten für Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug oder innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto zahlbar.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung sowie Pfändung des Liefergegenstandes vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zuverlangen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Lieferung

Verzögerungen vereinbarter Lieferfristen durch höhere Gewalt jeglicher Art gelten nicht als Pflichtverletzungen und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz oder Rücktritt.

Gewährleistungen

Unser Bestreben ist es, unsere Produkte in höchster Qualität und gleich bleibender Güte zu liefern.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 und 381 Abs 2 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen ab Empfang der Ware und noch vor Weiterveräußerung an Dritte schriftlich oder per Telefax unter Vorlage der beanstandeten Ware zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Annahme des Kaufgegenstandes; dies gilt nicht, wenn der Käufer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zu Umtausch, Instandsetzung und Gutschrift berechtigt. Der Käufer kann bei Nachbesserung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, ist bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln das grundsätzliche Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer dagegen Schadensersatz verbleibt die Ware beim Käufer, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbungen über die Produkte des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von uns nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Haftung

Die Haftung für Schäden besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir erst dann, wenn die Versicherung eine unzumutbare Verzögerung oder Erschwerung der Anspruchsverfolgung führen würde. Wir der Schadenfall über die Versicherung gedeckt, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung unsererseits bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ab einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist.

optic society Partnerschaft / Kündigungsfristen

Die Vorteile der Marketing- und Einkaufsgruppe optic society können nur bei bestehender Partnerschaft genutzt werden. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Kündigungsfall, spätestens jedoch vier Monate zum Jahreswechsel, ruht die Partnerschaft bis zum Jahresende.

Rückvergütung

Für die Betriebe, die ausdrücklich die Partnerschaft in der Marketing- und Einkaufsgruppe optic society anerkennen, können nach Absprache und Maßgabe von Vorlieferanten zum Jahreswechsel Rückvergütungen ausgeschüttet werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Oppenheim, Gerichtsstand, auch bei Wechsel und Scheckklagen, ist Mainz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand Juni 2009